Qualitätssicherung
Das Sachverständigenwesen
Die
Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt.
Jeder darf sich „Sachverständiger“ nennen, sofern er nicht gegen die
Regeln des lauteren Wettbewerbs verstößt, indem er die Bezeichnung zum
Beispiel irreführend verwendet. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine
entsprechende Fachausbildung, sowie mehrjährige fachbezogene
Berufspraxis nicht nachgewiesen werden können.
Es gibt in Deutschland mehrere verschiedene Qualifizierungssysteme von denen zwei den Nachweis einer besonderen Sachkunde und Berufserfahrung erfordern.
1. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt durch die IHK oder auch durch Ingenieur- bzw. Architektenkammern
und ist traditionell die höchste Qualifikation als Sachverständiger in
Deutschland. Im Zuge der Globalisierung und mit steigendem Bedarf an
der Qualitätssicherung haben sich die Bestellvoraussetzungen und die
Überwachung der öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen
der internationalen Norm der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
angepasst.
In wenigen Ausnahmen ist ein Gutachten eines öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen vorgeschrieben.
2. Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist vergleichsweise jung gegenüber der öffentlichen Bestellung und Vereidigung und erst im Jahr 2003 als weltweite und auch deutsche Norm in der heute gültigen Form entwickelt worden. Die Globalisierung der Märkte machte die Schaffung einheitlicher weltweit anerkannter Standards notwendig.
Die Zertifizierung erfolgt
durch eine private Zertifizierungsstelle, die optimalerweise von der
Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA) akkreditiert und überwacht
wird. Die Zertifizierung ist auf 5 Jahre
befristet, während der Laufzeit ist eine regelmäßige jährliche
Weiterbildung vorgeschrieben, ebenso der Abschluß einer entsprechenden
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Durch Arbeitsproben wird die
Qualität der Gutachten ebenfalls kontrolliert. Für die Rezertifizierung
nach 5 Jahren ist eine erneute Sachkundeprüfung abzulegen.