Qualitätssicherung

Das Sachverständigenwesen

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt. Jeder darf sich „Sachverständiger“ nennen, sofern er nicht gegen die Regeln des lauteren Wettbewerbs verstößt, indem er die Bezeichnung zum Beispiel irreführend verwendet. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine entsprechende Fachausbildung, sowie mehrjährige fachbezogene Berufspraxis nicht nachgewiesen werden können.

Es gibt in Deutschland mehrere verschiedene Qualifizierungssysteme von denen zwei den Nachweis einer besonderen Sachkunde und Berufserfahrung erfordern.


1. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt durch die IHK oder auch durch Ingenieur- bzw. Architektenkammern und ist traditionell die höchste Qualifikation als Sachverständiger in Deutschland. Im Zuge der Globalisierung und mit steigendem Bedarf an der Qualitätssicherung haben sich die Bestellvoraussetzungen und die Überwachung der öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen der internationalen Norm der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 angepasst.

In wenigen Ausnahmen ist ein Gutachten eines öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen vorgeschrieben.


2. Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024

Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist vergleichsweise jung gegenüber der öffentlichen Bestellung und Vereidigung und erst im Jahr 2003 als weltweite und auch deutsche Norm in der heute gültigen Form entwickelt worden. Die Globalisierung der Märkte machte die Schaffung einheitlicher weltweit anerkannter Standards notwendig

Die Zertifizierung erfolgt durch eine private Zertifizierungsstelle, die optimalerweise von der Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA) akkreditiert und überwacht wird. Die Zertifizierung ist auf 5 Jahre befristet, während der Laufzeit ist eine regelmäßige jährliche Weiterbildung vorgeschrieben, ebenso der Abschluß einer entsprechenden Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Durch Arbeitsproben wird die Qualität der Gutachten ebenfalls kontrolliert. Für die Rezertifizierung nach 5 Jahren ist eine erneute Sachkundeprüfung abzulegen.

Die Regelungen zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung sind mittlerweise nahezu identisch, so dass von einer vergleichbaren Qualität der Sachverständigenleistungen der Sachverständigen aus den  beiden in Deutschland vorherrschenden Qualitätssicherungssystemen ausgegangen werden kann.